Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Folgenden wird der Einfachheit halber bei Personenbezeichnungen auf eine geschlechtliche Unterscheidung verzichtet und immer die männliche Bezeichnung verwendet. Kurseinheiten, die
beispielsweise auf dem Kursgelände stattfinden, werden als „Praktischer Kurs“ bezeichnet, Kurseinheiten, die beispielsweise lediglich in Seminarräumen abgehalten werden, werden als „Theoretischer
Kurs“ bezeichnet.
§ 1 Anmeldung/ Kursteilnahme
(1) Eine Anmeldung zu einem Kurs kann nur schriftlich, mit vollständig und richtig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen. Dieses steht online zur Verfügung. Hat der Kursteilnehmer das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet, so hat die Anmeldung durch den / die Erziehungsberechte(n) zu erfolgen.
Der Vertrag zur Kursteilnahme kommt durch die vom Veranstalter erfolgte Buchungsbestätigung zustande. Diese wird nach Buchung des Kurses über den Onlineshop separat versandt. Eine alleinige
Bestellung über den Onlineshop gilt nicht als Buchungsbestätigung.
(2) Der Kursteilnehmer erkennt durch die Anmeldung zur Kursteilnahme die Veranstaltung als eine private Veranstaltung an, ebenso die AGBs, bzw. Campordnung. Der Kursteilnehmer ist sich mit seiner
Anmeldung bewusst und einverstanden, dass er während des Kurses physischem und psychischen Stress ausgesetzt sein kann.
(3) Erfolgt eine Kursanmeldung über einen Gutschein, und liegt der Kurstermin außerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheines, so gilt die Frist der Gutscheineinlösung als gewahrt, wenn die
Anmeldung zum Kurs innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Gutscheines erfolgt. Erfolgt eine Kursanmeldung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gutscheines, so kann eine Einlösung des Gutscheines
durch den Veranstalter verwehrt werden.
(4) Liegt der Anmeldung ein zuvor vereinbarter zeitlicher, inhaltlicher und/ oder organisatorischer Ablaufplan zu Grunde, so obliegt es dem Veranstalter hieran Änderungen vorzunehmen und
abzuweichen, wenn er dies für die Erreichung des Kurszieles oder zur Durchführbarkeit der Veranstaltung als notwendig erachtet. Eine Absprache mit den Teilnehmern bedarf es hierbei nicht.
(5) Die Kosten und die Organisation der An- und Abreise liegen alleinig beim Kursteilnehmer. Etwaige Ansprüche aus hieraus entstehenden oder entstandenen Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten oder Urlaubstage/ Verdienstausfall gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht, insbesondere in Bezug auf § 3 Rücktritt durch den Teilnehmer und § 4 Rücktritt durch den Veranstalters bei praktischen Kursen.
§ 2 Kursbeiträge
(1) Es gelten die auf der Website angegebenen gültigen Kursbeiträge. Die entsprechenden Kursbeiträge verstehen sich inklusive der in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, von derzeit
19,0 %. Die Mehrwertsteuer wird nicht separat ausgewiesen.
(2) Geschenkgutscheine und Kursgutscheine sind erst nach Zahlungseingang einlösbar, auch wenn ein Gutschein bereits im Vorfeld zugestellt wurde, eine vorherige Reservierung, Buchung oder
Kursteilnahme nicht gestattet.
(3) Alle Kursbeiträge sind bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn per PayPal, oder per Überweisung/ Bareinzahlung unter Angabe der Kursnummer und der Gutscheinnummer zu begleichen.
§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) a) Ein Rücktritt vom gebuchten und bestätigten Kurs durch den Teilnehmer ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären und wird von diesem schriftlich bestätigt. Losgelöst von wem
der Kursgutschein erworben wurde, ob direkt von Survival UN-Limited oder einem Kooperationspartner, gelten folgende Bedingungen:
Bei allen Kursgutscheinen über Kurse von Survival UN-Limited, erfolgt die Entwertung/ Einlösung des Gutscheins bei Anmeldung, bzw. Bestellung des Kurses zum gewünschten Kursdatum über den Onlineshop. Tritt der Teilnehmer seinen Kurs nicht an, so gilt der Gutschein trotzdem als eingelöst. Ein Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises besteht nicht. Der Teilnehmer hat jedoch Anspruch auf einen Ersatztermin.
b) Für den Ersatztermin nach § 3 (1)a fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 pro Teilnehmer an. Bei kurzfristigem Rücktritt erfolgt die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wie folgt (gemessen um 00:00h der folgenden Tage):
Bis zum 21. Tag: 10% des Kaufpreises
Bis zum 14. Tag: 20% des Kaufpreises
Bis zum 7. Tag: 40% des Kaufpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60% des Kaufpreises an.
Ab 3 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80% des Kaufpreises, da der Kursplatz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann.
(2) Ist dieser Rücktritt krankheitsbedingt, so kann – bei Vorlage eines ärztlichen Attestes vor Kursbeginn - der Gutschein um weitere 6 Monate verlängert werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 pro Teilnehmer an. Die Gebührenregelung des § 3 (1)b findet hier keine Anwendung.
(3) Bietet der Veranstalter den Teilnehmern einen Rücktritt vom Kurs und ein Umbuchen auf einen anderen Kurs an (z.B. witterungsbedingt), so findet § 3(1)a entsprechend Anwendung. Die Gebührenregelung des § 3 (1)b findet hier keine Anwendung.
(4) Bei Nichterscheinen ohne Rücktritt vor Kursbeginn, oder bei Abbruch des Kurses nach Beginn seitens des Teilnehmers, erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr. Der gebuchte Kursplatz erlischt
somit. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle vor, den Kursplatz anderweitig zu besetzen.
Lässt der Teilnehmer seinen Kursplatz durch eine Ersatzperson belegen, so fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 pro Teilnehmer an, die ebenfalls vor Kursbeginn zu entrichten ist.
§ 4 Rücktritt durch den Veranstalters bei praktischen Kursen
(1) Der Veranstalter kann bis zu 7 Tage vor dem entsprechenden Kurstermin den Kurs absagen, wenn weniger als 5 Anmeldungen für den entsprechenden Kurs vorliegen.
Der Veranstalter kann bis zu 3 Tage vor dem entsprechenden Kurstermin den Kurs absagen, wenn die Teilnehmerzahl unter 5 Personen liegt oder Witterungsverhältnisse aus Sicht des Veranstalters als
zu schlecht oder zu gefährlich eingestuft werden.
(2) Bei Umständen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall), kann dieser den Kurs ohne Wahrung einer Frist absagen.
(3) Im Falle einer Absage durch den Veranstalter, kann dieser wahlweise Ersatztermine anbieten, oder den Kursbeitrag zurückerstatten. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich dem
Veranstalter. Weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
(4) Wird vom Veranstalter ein Ausweichtermin bereits bei Anmeldung angeboten, und gibt der Teilnehmer bei Anmeldung an, an diesem teilnehmen zu können, so gilt § 3 auch für diesen
Ausweichtermin.
(5) Nur im Falle des § 4 (4) und der vorherigen Ablehnung des Ersatztermins bei der Anmeldung durch den Teilnehmer, ist dies als Rücktritt durch den Veranstalter zu werten. In diesem Fall wird
der volle Kursbeitrag zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
(6) Die Rückerstattung erfolgt zum Monatsende am Ende des Gültigkeitszeitraumes nach § 5.
§ 5 Gutscheine:
(1) Gültigkeitszeitraum von Gutscheinen von Survival UN-Limited: Unsere Gutscheine haben einen Gültigkeitszeitraum von 36 Monaten, in welchem ein Kurstermin zur Kursteilnahme aus dem Kurskalender
ausgewählt werden kann.
Der Käufer des Gutscheines wird Vertragspartner von Survival UN-Limited.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises an den Vertragspartner während des Gültigkeitszeitraumes ist nicht vorgesehen, das Gleiche gilt für verlängerte Gutscheine, und ist nur in begründeten
Ausnahmefällen und durch Vorlage geeigneter Nachweise möglich. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Veranstalter Survival UN-Limited.
Bei einer vorzeitige Rückerstattung ist Survival-UN-Limited berechtigt, eine Entschädigung durch entgangenen Gewinn zum Abzug zu bringen.
(2) Bei externen Dienstleistern oder Kooperationspartnern erworbene Gutscheine sind während ihres Gültigkeitszeitraumes direkt bei Survival-UN-Limited gegen eine Verwaltungsgebühr i.H.v. € 10,00
verlängerbar. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung des Kaufpreises durch Survival UN-Limited nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes
ist ausgeschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartner sind hier zu beachten.
(4) Abgelaufene Gutscheine und Gutscheine außerhalb des Gültigkeitszeitraumes sowie beim Rücktritt des Gutscheinkaufes: Das Einlösen eines Gutscheines nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist
nicht möglich. Wird der Gutschein durch Survival UN-Limited verlängert, oder ein Einlösen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ermöglicht, gilt der Gutschein als beim Gutscheinanbieter
eingelöst. Eine Kaufrückabwicklung beim Gutscheinanbieter ist dadurch ausgeschlossen, die Ansprüche des Gutscheinkäufers gehen auf Survival UN-Limited über und können nur gegen diesen geltend
gemacht werden.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Rückerstattungen gegen Survival UN-Limited beläuft sich auf drei Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Binnen der Verjährungsfrist errechnet sich der zurückzuerstattende Betrag wie folgt: Original-Kaufpreis abzüglich
- bereits gemachten Aufwendungen hinsichtlich des Gutscheins (insbesondere Gebühren der Gutscheinanbieter)
- Bearbeitungsgebühr € 10,00
- abzüglich des durch die Nichteinlösung entgangenen Gewinnes (hier ist insbesondere die Regelung des § 3 b Bearbeitunsggebühr bei Rücktritt)
(5) Zu 1. und 2.: Auf Grund des überregionalen Angebotes sind ausgeschlossene Gründe: Umzug innerhalb des Heimatlandes, und die Entfernung vom Wohnort zum Kursgelände.
(6) Übertragung auf Dritte: Die Übertragung eines gültigen Gutscheines auf Dritte ist jeder Zeit möglich, gleichgültig ob durch Veräußerung oder als Geschenk. Der Gültigkeitszeitraum bleibt
hiervon unberührt.
(6.1.) Geschenke: Bei Gutscheinen, die als Geschenk weitergegeben werden, bleibt der ursprüngliche Käufer der Vertragspartner mit Survival UN-Limited. Eventuelle Rückerstattungen können
ausschließlich zwischen den Vertragspartnern vorgenommen werden.
(6.2.) Veräußerung: Bei veräußerten Gutscheinen tritt der neue Eigentümer an Stelle des ursprünglichen Vertragspartners - der Kauf muss gegebenenfalls gegenüber Survival UN-Limited nachweisbar
sein.
(6.3.) Wandelung: Die Wandelung eines gültigen Kursgutscheines in andere von Survival UN-Limited angebotene Produkte, ist nach Absprache und unter Zustimmung der Vertragspartner möglich. Bitte
nimm hierzu Kontakt zu uns auf.
§ 7 Versicherung
Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind jedoch während praktischen Kursen Unfall- und Haftpflichtversichert, es sei denn, es wird bei der
Kursanmeldung durch den Veranstalter ausdrücklich auf etwas anderes hingewiesen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsanbieters.
Die vertraglichen Versicherungsbedingungen können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Für Sach- und Personenschäden, deren Höhe über die in den Versicherungsbedingungen aufgeführten
Leistungen hinausgeht, besteht von Seiten des Veranstalters keine Haftung. Diese besteht ebenso nicht bei Schadensfällen, für welche von der Versicherung die Leistungspflicht ausgeschlossen
wurde.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das fahrlässige / vorsätzliche Verhalten von Kursteilnehmern:
• durch welches: Personenschäden, Sachschäden, oder Diebstahl entstehen
• für Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Vergehen gegen Straf-, Naturschutz-, Artenschutz- oder Waffengesetz
Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen:
• Es wird jede Haftung ausgeschlossen, die sich aus der Kenntnisnahme, der Nachahmung, dem Ausprobieren, oder der Anwendung der Inhalte, Informationen und Techniken aus den
Kursen oder den Kursunterlagen ergeben könnte.
• Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der gezeigten Inhalte, Informationen, Techniken, Erfahrungen etc. übernommen.
(2) Die Teilnahme an den Kursen und die Anwendung derer Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr, es sei denn, es liegt nachweislich Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter vor. Ebenso wird
an dieser Stelle ausdrücklich auf die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der jeweilige
Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
(3) Für mutwillige und selbstverschuldete Beschädigungen der vom Veranstalter bereitgestellten Ausrüstung durch die Teilnehmer, haftet der Teilnehmer, bzw. bei einem minderjährigen Teilnehmer
dessen Erziehungsberechtigter.
(4) Der Haftungsausschluss durch den Veranstalter gilt auch für Schäden am Eigentum des Kursteilnehmers oder von anderen Kursteilnehmern, des Verpächters des Kursgeländes oder irgendeinem anderen
Dritten.
(5) Gleiches gilt bei Schäden, die durch höhere Gewalt und Einzelunternehmungen des Teilnehmers ohne Kenntnis oder ohne Einverständnis des Veranstalters entstehen.
(6) Die Haftung für abhanden gekommene oder verloren gegangene Wertgegenstände ist ausgeschlossen.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmern durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, welche den Kurs auf unzumutbare Weise stören, oder das Zusammenleben während des Kurses negativ beeinflussen, vom weiteren Kursverlauf
auszuschließen. Minderjährigen Kursteilnehmern ist jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen verboten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus dem Kurs.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung
(2) Im Falle des Kursausschlusses erfolgt keine Erstattung des bezahlten Kursbeitrages. Auch ist die Abreise in diesen Fällen durch den Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten zu
organisieren. Die hier für die Abreise entstehenden Kosten, oder für den Aufenthalt bis zur Abreise zusätzlich anfallende Sonderkosten, werden nicht vom Veranstalter übernommen.
(3) In diesem Falle endet bei minderjährigen Teilnehmern die Aufsichtspflicht des Veranstalters und der Teilnehmer wird vom Kursgeschehen ausgeschlossen und nach Hause geschickt. Minderjährige
müssen vom Sorgeberechtigten am Veranstaltungsort auf eigene Kosten abgeholt werden. Abweichend zu den Bestimmungen des § 4 besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr
oder auf Teilnahme an einem Ausweichtermin.
(4) Für die Kursteilnahme bei Praktische Kurseinheiten muss der Kursteilnehmer in gesundheitlich guter Verfassung sein und einen wirksamen Tetanus-Impfschutz besitzen. Eine Zeckenschutzimpfung
(FSME) wird empfohlen. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, wie z.B. Herz- oder Kreislauferkrankungen, Allergien, oder Medikation, etc., sind dem Veranstalter vor Kursbeginn
schriftlich auf dem Gesundheitsfragebogen des Anmeldeformulars mitzuteilen. Macht der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen keine, nur unvollständige, oder falsche
Angaben, so kann er vom Kurs ausgeschlossen werden.
(5) Liegt dem Veranstalter bei praktischen Kursen bei Veranstaltungsbeginn der Anamnesebogen nicht vor, und kann dieser Mangel – z.B. bei minderjährigen Kursteilnehmern durch Abwesenheit des /
der Erziehungsberechtigten auch nicht mehr geheilt werden, so stellt dies keinen Ausschlussgrund für den Teilnehmer dar. In diesem Fall geht der Veranstalter jedoch von folgenden Bedingungen aus:
Die Anreise erfolgt nicht in der Gruppe (falls Gruppenanreise vorgesehen ist). Der Teilnehmer hat keine Allergien, gesundheitlichen, körperlichen und psychischen Einschränkungen, keine
Herz-Kreislauf-Beschwerden, muss keine Medikamente einnehmen und hat keine ansteckenden Krankheiten. Weiter gilt die Zustimmung zur Campordnung und den AGB als erteilt. Ebenso gilt bei
minderjährigen Teilnehmern die Aufsichts- und Obhutpflicht vom Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten des Teilnehmers als auf den Veranstalter übertragen. Ferner wird bei einem
minderjährigen Teilnehmer unterstellt, dass dieser Nicht-Schwimmer ist und keine Badeerlaubnis hat.
(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
(7) § 8 (6) gilt ebenso, falls bei Kursbeginn in einem Teilnehmer begründete Umstände bekannt werden, welche
• das Erreichen des Kursziels für ihn oder andere Kursteilnehmer gefährden
• eine gesundheitliche Gefährdung für ihn oder andere Beteiligte ergeben.
(8) Paragraph § 4 (3) findet hier entsprechend Anwendung. Entgegen der Regelungen in § 4 (3) erfolgt bei Ausschluss aus Gründen des Paragraphen § 8 (7) eine Erstattung des Kursbeitrages zu
maximal 30%.
§ 10 Campleitung – bei praktischen Kurseinheiten
Die Campleitung ist befugt, Anweisungen zu erteilen:
• zur Wahrnehmung der Campordnung
• zur Wahrung des Hausrechts
• zur Wahrung vor leiblicher und seelischer Gefährdung insbesondere minderjähriger Teilnehmer
• um die Durchführbarkeit der Veranstaltung sicher zu stellen;
§ 11 Verhaltensregeln – bei praktischen Kurseinheiten
(1) Werden durch die Campleitung selbst, oder von durch die Campleitung beauftragten Personen, Anweisungen erteilt, ist diesen unbedingt Folge zu leisten.
(2) Im Camp gefundene Gegenstände sind bei der Campleitung abzugeben.
(3) Das Rauchen ist während der Veranstaltung Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet, es sei denn es liegt für die Altersgruppe 16-18 jährige eine ausdrückliche schriftliche
Genehmigung des Erziehungsberechtigten vor . (vgl. Jugendschutzgesetz, § 10).
(4) Setzt sich ein Teilnehmer trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg, ist dieser uneinsichtig oder begeht sonstige grobe Verstöße, ist für ihn
die Veranstaltung beendet. Die Regelungen des § 7 (2), (3) finden Anwendung.
(5) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, bei Beginn der Veranstaltung pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu sein.
Bei einer Verspätung
• garantiert der Veranstalter nicht die Hinreisemöglichkeit, falls eine Hinreise im Kursrahmen vorgesehen ist
• erstattet der Veranstalter keinen Teilnahmebeitrag und übernimmt keine entstehenden Kosten einer individuell erforderlichen Anreise. Erfolgt aus diesen Gründen keine
Kursteilnahme, so
werden keine Kursgebühren erstattet.
§ 12 Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach 6 Monaten, es sei denn, es wurde zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag endet. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
§ 13 Campordnung
Bei praktischen Kurseinheiten ist die Campordnung Bestandteil dieser AGB.
§ 14 Obhut- und Aufsichtspflicht:
Bei minderjährigen Teilnehmern sind diese Pflichten vom Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten auf die vom Veranstalter abgestellten Aufsichtspersonen zu übertragen.
§ 15 Urheber- und Kennzeichenrecht
(1) Der Veranstalter ist bestrebt:
• in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten
• von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente,
• Videosequenzen und Texte zu nutzen oder
• auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb der abgehaltenen Kurse verwendeten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen sowie Inhalte unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein auf Grund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen, etc. nicht durch Rechte
Dritter geschützt sind!
(2) Das Copyright für veröffentlichte und vom Veranstalter selbst erstellte Texte, Bild- und Tonaufnahmen bleibt allein beim Veranstalter. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken,
Bilder, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, während den Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten, diese für eigene Lehr- und
Darstellungszwecke, auf seiner Website, in Sozialen Netzwerken und zu Werbezwecken zu verwenden.
Die Teilnehmer/innen erklären sich hierzu bei Kursantritt einverstanden, deren Einverständnis hierfür gilt durch deren Kursbuchung als erteilt. Widerspruch kann nur schriftlich, spätestens am
Kurstag selbst vor Kursbeginn gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Widerspruch kann nach Kursbeginn nicht mehr eingelegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Erstellen von Bild und Tonaufnahmen durch die Teilnehmer oder anderen an den Veranstaltungen teilnehmenden Personen, einzuschränken, bzw. zu
untersagen.
§ 16 Verpackung, Versand und Zollgebühren für Shopartikel
Verpackung und Versand außerhalb Deutschlands:
Wir weisen darauf hin, dass die Versandkosten je nach Bestimmungsland variieren. Bitte erfragen Sie diese vor Abschluss Ihres Bestellvorganges bei uns, da wir keine internationalen Frachtkosten
übernehmen.
Zölle und sonstige Abgaben:
Eventuell anfallende Zollgebühren, etc. gehen stets zu Lasten des Empfängers. Eine Erstattung durch Survival UN-Limited ist ausgeschlossen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.
§ 18 Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer richten sich nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heidelberg.
Änderungen vorbehalten!