Campordnung

 

Präambel: Wo sich Menschen zusammenfinden, sollen auch Freiräume ermöglicht werden, besonders bei unseren Kursen, in welchen wir der Freiheit so nahe sind. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient diese Campordnung, die für alle Teilnehmer verbindlich ist. Sie gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleicher maßen. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um einen allgemeinen und ungefährdeten Aufenthalt zu gewährleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer – für die diese Campordnung gleichermaßen gilt – ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme auf kameradschaftliche Weise und freundschaftlich gelöst werden. Deswegen sorgt die Campleitung dafür, dass die Campordnung entsprechend umgesetzt wird.

Im Folgenden werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einfachheit halber ohne geschlechtliche Unterscheidung als Teilnehmer bezeichnet.

 

Allgemeine Verhaltenshinweise:

Offenes Feuer, sowie Rauchen in den Zelten ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Als Zeltbeleuchtung sind nur elektrische Leuchtmittel zulässig, somit keine Gaslampen, Benzinlampen, Kerzen etc. Strom steht nicht zur Verfügung. Die Teilnehmer organisieren selbstständig die Ordnung und Sauberkeit in ihren Zelten und in ihrem Umfeld. Dies gilt auch für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen. Der Campbereich ist zudem von Glasscherben und spitzen Gegenständen frei zu halten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

Zeltordnung:

Das ziehen von Zeltgräben ist verboten. Jedes Zelt hat einen Zeltgruppenleiter zugeteilt bekommen. Der Zeltgruppenleiter ist zusammen mit den Mitbewohnern für die Ordnung im Zelt verantwortlich. Es dürfen keine Gegenstände (wie z.B. Taschen) die Zeltplanen berühren. Bei Tau oder Regen wird das Zelt an diesen Stellen sonst undicht. Es ist untersagt, im Zelt Wäsche aufzuhängen. An den Stangen darf nichts angebracht werden. Ist die Notwendigkeit gegeben, Wäsche zu trocknen oder soll im Zelt/ am Zelt etwas verändert werden, so ist dies zuvor mit der Campleitung abzusprechen um Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Auch von außen darf nichts auf die Zeltplanen gelegt werden. Die Zeltplanen dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, d.h. am Zelteingang werden grundsätzlich die Schuhe ausgezogen. Der Zeltgruppenleiter reinigt täglich mit seinen Teilnehmern die Zelte und räumt auf. Zwischen und hinter den Zelten (vor allem im Bereich der Abspannseile) hält sich niemand auf. Außer den beauftragten Betreuern (z.B. Nachtwache) läuft niemand zwischen den Zelten hindurch. Sollte ein Teilnehmer etwas hinter dem Zelt holen müssen (z.B. Ball), so wählt er den kompletten Weg außen um alle Zelte herum.

 

Gemeinschaftsveranstaltungen:

Grundsätzlich haben alle Teilnehmer an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt sowohl für die Mahlzeiten als auch für alle Programmpunkte.

 

Verpflegung

Die Mahlzeiten werden gemeinschaftlich, gruppenweise und nur an den vorgeschriebenen Orten eingenommen. Krankheitsbedingt oder aus persönlichen Gründen kann im Einzelfall von einer Verpflichtung zur Teilnahme abgesehen werden; die Entscheidung trifft die Campleitung.

Die Campleitung wird weiter darauf achten, dass die Teilnehmer ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Im Sinne einer gesundheitlichen Verantwortung, wird dies besonders bei Teilnehmern unter 18 Jahren nachdrücklich umgesetzt.

 

Regenwetter:

Bei nasser Witterung ist bei Bedarf Regenschutzkleidung zu tragen (wie in der Packliste gefordert). Regenwetter kann die Campleitung dazu veranlassen, das Programm umzustellen oder Programmpunkte ausfallen zu lassen. Auch können von der Campleitung Ruhezeiten verändert werden oder weitere, an die Situation angepasste Entscheidungen getroffen bzw. Anweisungen gegeben werden.

 

Toiletten/ Wasch- und Duschanlagen:

Jeder hat die Toiletten und Waschanlagen so zu verlassen, wie er sie selbst gerne vorfinden möchte.

 

Nachtwache:

Die Nachtwache hat die Aufgabe, das Camp in der Nacht zu bewachen. Dafür sind die Campleitung und die Betreuer in entsprechende Schichten eingeteilt. Die Nachtwache bewacht den Zeltplatz, das komplette technische Equipment, den Küchenbereich, die Fahne und vor allem die Zelte samt Teilnehmern. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren begleitet die Nachtwache die Teilnehmer zur Toilette und zurück.

 

Grenzen des Camps/ Küchenbereich/ Verlassen des Camps:

Der Campplatz ist in alle Richtungen begrenzt. Diese Grenzen sind gekennzeichnet und werden zu Beginn den Teilnehmern mitgeteilt. Diese werden nicht überschritten. Ausnahmen sind hier das Baden, Veranstaltungen oder sonstige Programmteile, die jeweils entsprechend angekündigt und durch Betreuer geführt werden. Selbständiges Verlassen des Camps ist nicht, und wenn nur nach Absprache mit der Campleitung gestattet.

Das Betreten des Koch/ Küchenbereiches ist nur den hierfür eingeteilten Teilnehmern gestattet.

 

Zapfenstreich:

Nach Ende des Abendprogramms verlassen die Teilnehmer die Zelte nur noch zur Verrichtung der Notdurft oder in wirklich dringenden Ausnahmefällen. Der Beginn der Nachtruhe wird signalisiert. In dieser Zeit ist Lärm und laute Musik zu unterlassen. Die Nachtruhe dauert bis zum Wecken. Sollten einzelne Teilnehmer bereits früher wach sein, so haben sie sich in den Zelten aufzuhalten und sich in Flüsterlautstärke zu unterhalten um den Anderen Teilnehmern die Nachtruhe zu erhalten. Eine Verlegung der Nachtruhe oder eine Verlängerung der Nachtruhe kann die Campleitung anordnen und wird der Programmgestaltung angepasst.

 

Rauchen/ Alkohol:

Geraucht werden darf ausschließlich von Teilnehmern und Betreuern über 18 Jahren. Nach dem Jugendschutzgesetz ist für Jugendliche unter 16 Jahren das Rauchen grundsätzlich verboten. Für die Raucher wird ein eigener Platz eingerichtet, der abseits liegt. Ausschließlich hier darf geraucht werden. Verstöße gegen diese Regeln werden besonders konsequent verfolgt, nicht zuletzt aus Gründen des Jugendschutzgesetzes und der Brandgefahr in den Monaten Mai bis Oktober. Für alle Teilnehmer gilt Alkoholverbot während der gesamten Veranstaltungsdauer. Das Jugendschutzgesetz gilt analog.

 

Baderegeln:

Für das Baden mit Kindern und Jugendlichen gelten besondere Regeln:

a) Zum Schwimmen dürfen ausschließlich Schwimmer, die dies in der Anmeldung so durch die Erziehungsberechtigten gekennzeichnet haben.

b) Bei jedem Badeausflug sind Betreuer zur Aufsicht anwesend, die die Teilnehmer sowohl im Wasser als auch an Land betreuen/ beobachten.

c) Jeder Teilnehmer sucht sich einen sog. „Buddy“. Diese Buddies sind nie weiter als 2 Meter voneinander entfernt. Jeder achtet auf seinen Buddy und gibt im Notfall sofort lautstark Hilfezeichen von sich. Verlässt einer der Buddies das Wasser, so hat sein Partner ebenfalls das Gewässer zu verlassen. Maximal darf ein dritter Teilnehmer zu einem Buddy-Paar hinzukommen. Bei diesen Regelungen gibt es keine Ausnahmen.

 

Brandverhütung:

Es ist weiterhin verboten, aus eigenem Anlass im Wald Feuer entzünden oder offenes Feuer z.B. Fackeln im Wald zu führen. Es ist strengsten untersagt, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen oder im Wald zu rauchen.

 

Elektrische Geräte/ Handys:

Musikwiedergabegeräte aller Art sowie Unterhaltungsmedien wie Spielekonsolen, etc. sind im Camp nicht erwünscht. Elektrische Geräte, vor allem Notstromaggregate sind unnötig und daher nicht erlaubt.

Das Benutzen von Handys durch Teilnehmer unter 18 Jahren ist nicht gerne gesehen, weiter gelten für diese Teilnehmergruppe folgende Regelungen:

Es ist möglich, dass auf dem Zeltplatz einige Netze nicht funktionieren. Dadurch wird ein Druck auf die Teilnehmer ausgeübt, deren Handys Empfang haben. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit, leere Akkus zu laden oder Batterien für andere Geräte zu kaufen. Im Interesse des Gemeinschaftssinnes bitten wir daher alle Teilnehmer, auf Handys zur Kommunikation nach Möglichkeit zu verzichten. Ebenso verringert sich dadurch das „Heimweh-Problem“ bei Kindern, wenn nicht ständiger Kontakt nach Hause besteht. In dringenden Fällen können Teilnehmer selbstverständlich ihr Handy benutzen oder bei der Campleitung telefonieren. Sollte einem Kind etwas zustoßen, so wird die Campleitung die Eltern unverzüglich verständigen und ggf. Behandlungsanweisungen entgegen nehmen. Die Campleitung steht den Eltern während des Camps per Telefon zur Verfügung.

Sobald ein Handy oder sonstige oben genannte Geräte das Campleben massiv beeinträchtigt oder stört (z.B. Klingeln während der Ruhezeiten oder zu häufiges Klingeln/ Telefonieren) behält sich die Campleitung das Recht vor, dieses Gerät einstweilen sicher zu stellen. Wir bitten hierfür um ihr sehr geschätztes Verständnis, liebe Eltern!

 

Verbotene Gegenstände:

Insbesondere ist das Mitführen von Waffen (sog. Hieb-, Stich-, Wurf-, Schusswaffen etc.) nicht gestattet, ebenso Besitz und Konsum von Medikamenten und Rauschgiften. Sollten oben genannte verbotene Gegenstände versehentlich mitgeführt werden, so können diese zu Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter zur Verwahrung abgegeben werden. Das Auffinden durch den Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt kann den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

Benötigte Medikamente (im Anmeldeformular angegeben) werden bei Teilnehmern unter 18 Jahren vom Veranstalter verwahrt und die Einhaltung der Einnahme den Erziehungsberechtigten garantiert. Die Verwahrung erfolgt, um Missbrauch oder versehentliche Einnahmen zu vermeiden.

 

Notfälle/ medizinische Zwischenfälle:

Jeder medizinische Zwischenfall, wie Unfälle und Krankheiten müssen sofort der Campleitung gemeldet werden, und ist unverzüglich dem Sanitätsdienst Markus Lehner und Martin Reiß zu melden, egal zu welcher Uhrzeit. Diese treffen die entsprechende Entscheidung über die weitere Vorgehensweise, z. B. Abtransport in eine Klinik, Vorstellen bei einem Arzt, etc. In schwerwiegenden Fällen werden bei minderjährigen Teilnehmern sofort die Erziehungsberechtigten kontaktiert.

 

Zecken:

Bei Teilnehmern unter 18 Jahren trägt jeder Zeltgruppenleiter dafür Sorge, dass sich seine Teilnehmer regelmäßig nach Zecken „absuchen“. Dies geschieht zweckmäßig bei der täglichen Körperhygiene im Zelt und erfolgt streng getrennt nach Geschlechtern. Hierbei ist besonders auf die klassischen Einbissstellen wie Kniekehlen, Achselhöhlen, etc. zu achten. Jeder Zeckenbiss ist umgehend dem Sanitätsdienst Markus Lehner und Martin Reiß zu melden.

 

Campleitung:

Die Campleitung besteht aus den Campleitern Markus Lehner, Mathias Glaeser und Kimberly Strub. Die Campleitung ist allen Teilnehmern und Betreuern gegenüber weisungsbefugt.

 

Geltungsbereich:

Die Campordnung gilt für alle Teilnehmer. Ferner gilt diese Campordnung in allen entsprechenden Punkten auch für Besucher. Mit Betreten des Campbereiches, bzw. mit der Anmeldung zum Camp wird die Campordnung anerkannt, bzw. tritt diese in Kraft.

 

Besuch:

Es gilt ein generelles Besuchsverbot. Besondere Ausnahmefälle können mit der Campleitung abgestimmt werden. Dies soll verhindern, dass Heimwehbetroffene Kinder nicht noch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden bzw. Angehörige oder Freunde/innen von Teilnehmern das Campleben beeinträchtigen.

 

Gültigkeit:

Die Campordnung tritt mit der Anmeldung zu einem Kurs für die Dauer der Veranstaltung in Kraft. Mit dem Veranstaltungsende oder bei Abholung tritt die Campordnung außer Kraft.

 

Verstöße:

Verstöße gegen die Campordnung werden durch die Campleitung aufgenommen. Diese entscheidet dann im Einzelfall zusammen mit dem Zeltgruppenleiter des Betreffenden, wie weiter zu verfahren ist. Die Campleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmer für bestimmte Aufgaben einzuteilen, die sie turnusgemäß eventuell schon erledigt haben oder nochmals erledigen müssen, von Gemeinschaftsveranstaltungen (zeitlich begrenzt) auszuschließen, in ein anderes Zelt umzuquartieren oder schlimmstenfalls abholen zu lassen, bzw. vom Kurs auszuschließen.

 

Haftungsausschluss:

Für Geld, Wertsachen oder persönliche Gegenstände wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

 

Beschluss:

Die Campordnung wurde in dieser Fassung von der Campleitung erstellt. Diese behält sich das Recht vor, situationsbedingt Änderungen dieser Campordnung vor Ort durchzuführen.

 

München, 02. 07.2013

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